Verletzungen (stumpfe)

Definition:

durch stumpfe Gewalteinwirkung bei intakter Haut entstandene Gewebetraumatisierung wie Distorsion (Verstauchung, Zerrung), Kontusion (Prellung) oder Kompression (Quetschung), welche durch die verletzten Gewebeschichten zur Bildung von Hämatomen (Blutergüsse) oder posttraumatischen Ödemen (Schwellungen) führen.

 

Phytopharmaka in Form von Salben, Cremes, Gele oder Pasten eignen sich i.d.R. als alleinige topische Behandlung und sind in ihrer Wirkung vergleichbar mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln.

ARZNEIDROGEN

Innerlich

ENZYMHALTIGE DROGEN

Eine Enzymtherapie lässt stark entzündliche und ödematöse Prozesse im Verlauf von stumpfen Verletzungen schneller abklingen und wirkt:

antiödematös und antiphlogistisch.

ARZNEIDROGEN

Äusserlich

TOPIKA

ARZNEIDROGEN

Analgetische Drogen

Antiödematöse Drogen

Antiphlogistische Drogen

Hyperämisierende Drogen

Resorptionsfördernde Drogen

Hinweise und ergänzende Massnahmen

Behandlungsmassnahmen für die Erstversorgung von stumpfen Verletzungen (PECH-Schema).

 

PECH-Regeln und  Massnahmen:

  • Pause; den betroffenen Körperteil sofort ruhigstellen und weitere Belastungen vermeiden.
  • Eis; gleich zu Beginn der Verletzung die betroffene Stelle mit einem Eisbeutel während ca. 15 – 20 Min. kühlen, um weitere Einblutungen und Schwellungen zu vermindern.
  • Compression; ein Kompressionsverband verhindert den Austritt von weiterer Blut- und Gewebeflüssigkeit in das umliegende Gewebe.
  • Hochlagerung; die Hochlagerung des betroffenen Körperteils möglichst über Herzhöhe verringert die Blutzufuhr und hilft die in das umliegende Gewebe ausgetretene Flüssigkeit leichter abzutransportieren.
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